PowerDog – Energie im Haus überwachen

Mit der Planung unserer Photovoltaikanlage (siehe hier) entstand auch der Wunsch die Energie im Haus zu überwachen:

  • Wieviel Energie liefert die Photovoltaikanlage ?
  • Wieviel Energie beziehen wir vom Netz ?
  • Wieviel Energie speisen wir ins Netz zurück ?
  • Hat es noch Energie für den Eigenverbrauch von der Photovoltaikanlage ?

Unser Konverter (Kostal Piko 10.1) besitzt einen LAN-Anschluss, einen internen Webserver und ein Portal beim Hersteller für die Anzeige der Daten – leider immer nur aus dem Blickwinkel der Photovoltaikanlage.

Der Stromzähler (Landis & Gyr E350) von unserem Elektrizitätswerk EW Lindau besitzt leider in der aktuellen Konfiguration keinen LAN-Anschluss, dafür aber eine IR-Schnittstelle am Gehäuse. Direkt konnte aber der E350 unsere Wünsche auch nicht erfüllen.

Die Lösung fanden wir im PowerDog. Der PowerDog M kann die wesentlichen Geräte alle überwachen und daraus die für uns interessanten Werte visualisieren.

Der Konverter wird bei unserem Modell über eine RS-485-Leitung überwacht. Der Energiezähler wird mit einem Optokopf, der magnetisch am E350 haftet, ausgelesen. Da sich der E350 im Aussenkasten befindet, musste die USB-Leitung mit einem sog. USB-Extender über ein Netzwerkkabel (7m) zum Optokopf verlängert werden.

Der PowerDog besitzt ein Display und kann direkt dort bedient werden. Da wir das Gerät in unserem Geräteraum montieren mussten, kann man das Display alternativ auch über den internen Web-Server auf dem PC oder Tablet im lokalen LAN betrachten. Weiter besteht die Möglichkeit die Daten periodisch ins Web-Portal des Herstellers zu übertragen.

Die Daten können auch über ein sog. Web-API auf die eigene Webseite integriert werden. Der Hersteller stellt auf Nachfrage eine Anleitung zur Verfügung.

Der Support des Herstellers ist ausgezeichnet. Leider unterstützt scheinbar unser Stromzähler Landis & Gyr E350 die Ausgabe für Tag/Nacht auf der IR-Schnittstelle nicht. Somit kann mit Powerdog keine Statistik auf Kosten gemacht werden.

Letzte Änderung: 2.5.2016